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Betrug mit Energiepauschale Polizei Hessen meldet: Achtung, Phishing! Energiepauschale ruft Betrüger auf den Plan . Kriminelle agieren häufig am Puls der Zeit: Sie nutzen aktuellste Entwicklungen und die damit einhergehende Unkenntnis und Unsicherheit von Bürgerinnen und Bürgern für ihre Zwecke. Derzeit dient ihnen die sogenannte Energiepauschale für Betrugsversuche – auch in Hessen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Polizei unter nachfolgendem Link: https://k.polizei.hessen.de/2062014207
Nachfolgend ein aktuelles Beispiel Bitte beachten Sie, dass es viele Variationen gibt und die Betrüger sehr erfinderisch sind. Betrüger nutzen steigende Strom- und Energiepreise für ihre Zwecke aus Ein Hochheimer erhielt einen Anruf von einem angeblich lokalen, bekannten Energieversorger, der ihm verdächtig erschien. Die Anruferin sagte, sie rufe im Auftrag des Unternehmens an und wolle ihm ein gutes Angebot machen, da er ja so lange schon treuer Kunde sei. Da der Energieversorger tatsächlich sein Stromversorger ist, freute er sich zunächst, besonders weil die Energiepreise immer weiter steigen. Im Gespräch entlockte die Anruferin ihm die Zählerdaten seines Anschlusses und seine Bankdaten. Um das Gespräch zu bestätigen, würde sie ihm einen Link per SMS schicken, den er dann anklicken solle. Nach dem Gespräch kamen dem Hochheimer Zweifel, ob dies alles seine Richtigkeit habe. Er wandte sich an Ulrike Krommenacker, Sicherheitsberaterin der Stadt Hochheim am Main, die den Vorgang prüfte. Die angezeigte Mobilnummer war ein erstes Anzeichen dafür, dass kein Anruf des Energieversorgers erfolgt war. Das ein Betrugsversuch stattgefunden hatte, zeigte die telefonische Abfrage der Daten - der Energieversorger als Vertragspartner kennt die Zählerdaten seiner Kunden und würde auch niemals Bankdaten telefonisch entgegennehmen. Beim Blick auf die „Bestätigungs-SMS“, die der Hochheimer vorsichtigerweise nicht angeklickt hatte, war dann alles eindeutig, denn hier stand in Auszügen: „Ihr Auftrag für die Verbrauchsstelle (vermerkt war Anschrift und Zählernummer) einrichten und aktuellen Vertrag kündigen... Unter folgendem Link können Sie die weiteren Mindestvertragsbestandteile einsehen. Bestätigen Sie mit „Ja“ und Ihrem Vor- und Familiennamen“. Unterschrieben war die SMS ohne Namen mit „Ihr Kundenservice“ und hier war nicht der Energieversorger, sondern ein gänzlich anderer Stromanbieter genannt. Ein Klick auf den Link hätte einen erfolgten Vertragsabschluss bedeutet und der neue Stromanbieter hätte den alten Anschluss gekündigt. Der Hochheimer hat richtigerweise den Vorgang direkt beim Energieversorger und der Polizei gemeldet. Dem Energieversorger und der Verbraucherzentrale sind diese Maschen von hochgradig unseriösen Vermarkter-Hotlines, die versuchen, den Angerufenen Verträge unterzuschieben, bekannt. Obwohl Werbeanrufe ohne Einwilligung verboten sind, blüht die Masche. Betroffene, denen auf diese Weise ein ungewollter Vertrag untergeschoben wurde, sollten sich umgehend beim eigentlichen Energiedienstleister und der Polizei melden. Der untergeschobene Vertrag sollte schriftlich widerrufen werden, die Frist hierzu beträgt 14 Tage. Einen Musterbrief hierzu findet man auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Auch die Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischer Aufforderung zur Dateneingabe: Achtung: Keine Verifizierung für Energiepauschale nötig! | Verbraucherzentrale NRW
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