SfS - Sicherheitsberater für Senioren
© Siegfried Fröhlich 2015 - 2024
Betrug mit Energiepauschale
Polizei Hessen meldet:
Achtung, Phishing!
Energiepauschale ruft Betrüger auf den Plan
.
Kriminelle
agieren
häufig
am
Puls
der
Zeit:
Sie
nutzen
aktuellste
Entwicklungen
und
die
damit
einhergehende
Unkenntnis
und
Unsicherheit
von
Bürgerinnen
und
Bürgern
für
ihre
Zwecke.
Derzeit
dient ihnen die sogenannte Energiepauschale für Betrugsversuche – auch in Hessen.
Weitere
Informationen
finden
Sie
auf
der
Internetseite
der
Hessischen
Polizei
unter
nachfolgendem
Link:
https://k.polizei.hessen.de/2062014207
Nachfolgend ein aktuelles Beispiel
Bitte beachten Sie, dass es viele Variationen gibt und die Betrüger sehr erfinderisch sind.
Betrüger nutzen steigende Strom- und Energiepreise für ihre
Zwecke aus
Ein Hochheimer erhielt einen Anruf von einem angeblich lokalen,
bekannten Energieversorger, der ihm verdächtig erschien.
Die Anruferin sagte, sie rufe im Auftrag des Unternehmens an und wolle ihm ein gutes Angebot
machen, da er ja so lange schon treuer Kunde sei. Da der Energieversorger tatsächlich sein
Stromversorger ist, freute er sich zunächst, besonders weil die Energiepreise immer weiter steigen. Im
Gespräch entlockte die Anruferin ihm die Zählerdaten seines Anschlusses und seine Bankdaten. Um
das Gespräch zu bestätigen, würde sie ihm einen Link per SMS schicken, den er dann anklicken solle.
Nach dem Gespräch kamen dem Hochheimer Zweifel, ob dies alles seine Richtigkeit habe. Er wandte
sich an Ulrike Krommenacker, Sicherheitsberaterin der Stadt Hochheim am Main, die den Vorgang
prüfte. Die angezeigte Mobilnummer war ein erstes Anzeichen dafür, dass kein Anruf des
Energieversorgers erfolgt war. Das ein Betrugsversuch stattgefunden hatte, zeigte die telefonische
Abfrage der Daten - der Energieversorger als Vertragspartner kennt die Zählerdaten seiner Kunden
und würde auch niemals Bankdaten telefonisch entgegennehmen.
Beim Blick auf die „Bestätigungs-SMS“, die der Hochheimer vorsichtigerweise nicht angeklickt hatte,
war dann alles eindeutig, denn hier stand in Auszügen: „Ihr Auftrag für die Verbrauchsstelle (vermerkt
war Anschrift und Zählernummer) einrichten und aktuellen Vertrag kündigen... Unter folgendem Link
können Sie die weiteren Mindestvertragsbestandteile einsehen. Bestätigen Sie mit „Ja“ und Ihrem Vor-
und Familiennamen“.
Unterschrieben war die SMS ohne Namen mit „Ihr Kundenservice“ und hier war nicht der
Energieversorger, sondern ein gänzlich anderer Stromanbieter genannt.
Ein Klick auf den Link hätte einen erfolgten Vertragsabschluss bedeutet und der neue Stromanbieter
hätte den alten Anschluss gekündigt. Der Hochheimer hat richtigerweise den Vorgang direkt beim
Energieversorger und der Polizei gemeldet.
Dem Energieversorger und der Verbraucherzentrale sind diese Maschen von hochgradig unseriösen
Vermarkter-Hotlines, die versuchen, den Angerufenen Verträge unterzuschieben, bekannt. Obwohl
Werbeanrufe ohne Einwilligung verboten sind, blüht die Masche.
Betroffene, denen auf diese Weise ein ungewollter Vertrag untergeschoben wurde, sollten sich
umgehend beim eigentlichen Energiedienstleister und der Polizei melden. Der untergeschobene Vertrag
sollte schriftlich widerrufen werden, die Frist hierzu beträgt 14 Tage. Einen Musterbrief hierzu
findet man auf der Webseite der Verbraucherzentrale.
Auch die Verbraucherzentrale NRW warnt vor betrügerischer Aufforderung zur Dateneingabe:
Achtung: Keine Verifizierung für Energiepauschale nötig! | Verbraucherzentrale NRW