SfS - Sicherheitsberater für Senioren
© Siegfried Fröhlich 2015 - 2021
Bitte beachten Sie:
Bleiben Sie misstrauisch wenn Sie derartige Schreiben erhalten.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre Polizeidienststelle.
FALSCHER GERICHTSBESCHLUSS MIT ZAHLUNGSBEFEHL
Verbraucherzentrale Hessen warnt vor neuer Betrugsmasche
Mit
einer
neuen
Betrugsmasche
versuchen
Kriminelle
derzeit,
vorwiegend
ältere
Verbraucher
um
ihr
Geld
zu
bringen.
Seit
mehreren
Wochen
fordern
Unbekannte
mit
Briefen,
die
angeblich
von
Berliner
Staatsanwälten
und
Gerichten
stammen
sollen,
hohe
Summen.
Die
Verbraucherzentrale
Hessen
rät:
Ruhe bewahren, auf keinen Fall bezahlen und das Schreiben ignorieren.
Von
"Gartenfeld"
aus
Berlin,
vertreten
durch
eine
nicht
namentlich
genannte
Anwältin
von
„ADENAUER
CONSULTING“,
werden
derzeit
Schreiben
mit
Geldforderungen
ver
-
schickt.
Auch
viele
Hessen
wenden
sich
in
diesen
Tagen
besorgt
an
die
Beratungsstellen
der
Verbraucherzentrale.
So
erhielt
Ende
Juli
der
Gießener
Wolfgang
K.
den
Brief
einer
angeblichen
„Gerichtsvollziehererteilungsstelle“
eines
nicht
näher
definierten
Amtsgerichts
mit
einer
Berliner
Adresse.
Darin
enthalten
war
ein
„Zahlungsbefehl“
über
insgesamt
349,36
Euro.
Ein
Grund
für
die
Zahlung
wird
nicht
genannt.
Dennoch
wird
gleich
mit
Pfändung
und
Kontosperrung
ge
-
droht, auch ein Überweisungsschein ist angefügt.
Peter
Lassek,
Jurist
bei
der
Verbraucherzentrale
Hessen
rät:
"Auf
keinen
Fall
sofort
das
beiliegende
Überweisungsformular
ausfüllen
und
bezahlen."
Die
versandten
Schreiben
sollen
bei
Laien
den
Eindruck
erwecken,
dass
es
sich
um
einen
offiziellen
Gerichtsbeschluss
mit
Siegel
handelt.
Dabei
gehört
die
angegebene
IBAN
zu
einem
spanischen
Konto.
„Betroffene
sollten
solche
offensichtlichen
Fälschungen
am
besten
ignorieren“,
erläutert
Lassek.
Wer
solche
Schreiben
erhält,
sollte
möglichst
mit
Vertrauenspersonen
die
Echtheit
des
Schreibens
überprüfen.
Gegebenenfalls
sollten
sich
die
Opfer
dann
an
die
Polizei
wenden.
Eine
weitergehende
Beratung
ist
in
allen
Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen möglich.
Empfänger
solcher
Schreiben
sollten
sich
auch
an
die
Polizei
wenden.
Die
Kripo
(in
Würzburg)
beim
Polizeipräsidium Unterfranken ermittelt derzeit in diesen Fällen.
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten, rät die Polizei Unterfranken:
•
Seien
Sie
misstrauisch
und
überprüfen
sie
zuerst
die
Telefonnummer.
In
den
bislang
bekannt
gewordenen Fällen handelte es sich nicht um die Telefonnummer der Staatsanwaltschaft Berlin.
•
Prüfen
Sie
das
Schreiben
auf
Fehler
in
der
Rechtschreibung
oder
Grammatik
sowie
auf
unvollständige Sätze. Amtliche Schreiben weisen meist keine derartigen Fehler auf.
•
Rufen
Sie
NICHT
die
in
dem
Schreiben
angegebene
Telefonnummer
zurück,
sondern
recherchieren
Sie
über
das
Internet
oder
die
Auskunft
die
Telefonnummer
der
anschreibenden
Behörde.
•
Nehmen
Sie
Kontakt
zu
ihrer
zuständigen
Polizeidienststelle
auf
und
zeigen
den
Vorfall an.